Schlössliweg im Baurecht
18.01.2019
Die Stadt Schaffhausen informiert heute via Medienmitteilung, dass die Liegenschaft am Schlössliweg im Baurecht abgegeben werden soll.
Die sanierungsbedürftige Liegenschaft am Schlössliweg 6-10 soll im Baurecht an einen gemeinnützigen Wohnbauträger abgegeben werden. Dies beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat in einer Vorlage.
Die sanierungsbedürftige Liegenschaft am Schlössliweg 6-10 soll im Baurecht an einen gemeinnützigen Wohnbauträger abgegeben werden. Dies beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat in einer Vorlage.
Die Stadt ist Eigentümerin der Wohnliegenschaft am Schlössliweg 6-10 im Quartier Gruben. Die insgesamt 18 Wohnungen werden von der Abteilung Immobilien bewirtschaftet. Die Liegenschaft besteht aus drei nebeneinander liegenden Einheiten mit jeweils sechs 4-Zimmer-Wohnungen. Die Liegenschaft ist stark sanierungsbedürftig. Aktuell sind sechs der Wohnungen nicht vermietet, dies auch aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs.
Mit dem Ziel, die Liegenschaft zu entwickeln und modernen sowie preisgünstigen Wohnraum zu erhalten, hat der Stadtrat verschiedene Optionen für eine Entwicklung geprüft. Die Entwicklung durch die Stadt selbst steht nicht im Vordergrund, da es sich um eine reine Wohnliegenschaft an guter aber städtebaulich nicht strategischer Lage handelt.
Hingegen eignet sich die Liegenschaft aufgrund der Nachbarsituation, wo sich bereits andere Wohnbaugenossenschaften befinden, und der bestehenden Gebäudesubstanz gut für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Die 4-Säulen-Strategie sieht als eine Möglichkeit zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus auch die exklusive Abgabe von geeigneten Liegenschaften an gemeinnützige Wohnbauträger vor. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat deshalb die Abgabe der Liegenschaft im Baurecht in einem einfach gehaltenen Vergabeverfahren an einen gemeinnützigen Wohnbauträger. Damit soll auch eine zeitnahe Sanierung ermöglicht werden.
Mit dem Ziel, die Liegenschaft zu entwickeln und modernen sowie preisgünstigen Wohnraum zu erhalten, hat der Stadtrat verschiedene Optionen für eine Entwicklung geprüft. Die Entwicklung durch die Stadt selbst steht nicht im Vordergrund, da es sich um eine reine Wohnliegenschaft an guter aber städtebaulich nicht strategischer Lage handelt.
Hingegen eignet sich die Liegenschaft aufgrund der Nachbarsituation, wo sich bereits andere Wohnbaugenossenschaften befinden, und der bestehenden Gebäudesubstanz gut für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Die 4-Säulen-Strategie sieht als eine Möglichkeit zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus auch die exklusive Abgabe von geeigneten Liegenschaften an gemeinnützige Wohnbauträger vor. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat deshalb die Abgabe der Liegenschaft im Baurecht in einem einfach gehaltenen Vergabeverfahren an einen gemeinnützigen Wohnbauträger. Damit soll auch eine zeitnahe Sanierung ermöglicht werden.